Schlechte Meldungen kann auch die Regierung nicht gebrauchen. Deshalb bleibt sie dabei, die Arbeitslosenzahlen schön zu rechnen. Arbeitslose, die krank sind, einen Ein-Euro-Job haben oder an Weiterbildungen teilnehmen, werden bereits seit längerem nicht als arbeitslos gezählt. Fast alle Arbeitslosen, die älter als 58 sind, erscheinen nicht in der offiziellen Statistik. Im Mai 2009 kam eine weitere Ausnahme hinzu: Wenn private Arbeitsvermittler tätig werden, zählt der von ihnen betreute Arbeitslose nicht mehr als arbeitslos, obwohl er keine Arbeit hat.
Wer die tatsächliche Arbeitslosigkeit erfassen will, muss ehrlich rechnen. Dazu sagte der damalige Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) am 4. Juni in der Fernsehsendung Panorama: „Alles, was an Effekten durch arbeitsmarktpolitische Maßnahmen entsteht, wird jedes Mal zusammen mit der Arbeitsmarktstatistik veröffentlicht. (...) Ich glaube, dass man sich auf die Seriosität dieses Prozesses verlassen kann.“ Wer anders rechnen wolle, könne ja „seine Zahl veröffentlichen - und dazu ein Flugblatt drucken.“
Das tun wir gern. Hier ist die tatsächliche Zahl, die allein auf amtlichen Daten der Statistik der Bundesagentur für Arbeit beruht. Im März 2012 steigt die tatsächliche Arbeitslosigkeit auf über 358 Tausend Menschen in Bayern. Zeit zu handeln statt zu tricksen!
- Tatsächliche Arbeitslosigkeit im März 2012: 358.262
- Offizielle Arbeitslosigkeit: 266.780
- Nicht gezählte Arbeitslose: 91.482
- Älter als 58, beziehen Arbeitslosengeld I und/oder ALG II: 32.882
- Ein-Euro-Jobs (Arbeitsgelegenheiten): 6.827
- Fremdförderung: 8.650
- Beschäftigungszuschuss Bürgerarbeit: 1.180
- Berufliche Weiterbildung: 16.124
- Eignungsfeststellungs- u. Trainingsmaßnahmen (z.B. Bewerbungstraining): beendet
- Aktivierung und berufliche Eingliederung (z. B. Vermittlung durch Dritte): 13.273
- Beschäftigungszuschuss (für schwer vermittelbare Arbeitslose): 565
- Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen: 111
- Kranke Arbeitslose: 11.870
Quellen: Bundesagentur für Arbeit - Arbeitsmarkt in Zahlen. Arbeitslosigkeit und Grundsicherung für Arbeitsuchende. Bayern, März 2012, Seite 9.
Die dort aufgeführte Altersteilzeit sowie Gründungszuschüsse und sonstige geförderte Selbstständigkeit haben wir in der Tabelle nicht berücksichtigt. Die dort ebenfalls aufgeführten älteren Arbeitslosen, die aufgrund verschiedener rechtlicher Regelungen (§§ 428 SGB III, 65 Abs. 4 SGB II, 53a Abs. 2 SGB II u.a.) nicht als arbeitslos zählen, sind enthalten in der Gruppe Älter als 58, beziehen Arbeitslosengeld I oder ALG II. Diese große Gruppe der älteren ALG-Bezieher ist mit Stand November 2011 in einer von uns angeforderten Sonderauswertung der Bundesagentur für Arbeit mit dem Titel „Bestand an nicht arbeitslosen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und Bestand an nicht arbeitslosen Empfängern von Arbeitslosengeld (bei Arbeitslosigkeit und Weiterbildung) im Alter von 58 Jahren und älter“ ausgewiesen.