
Eine hochwertige Gesundheitsversorgung für alle ist finanzierbar. Die solidarische Bürgerinnen- und Bürgerversicherung der Fraktion DIE LINKE führt zur Absenkung des Beitragssatzes in der gesetzlichen Krankenversicherung um rund ein Drittel auf 10,5 Prozent. Dieser Effekt wird erreicht trotz Abschaffung von Zuzahlungen, Praxisgebühren und Zusatzbeiträgen. Insbesondere die kleinen und mittleren Einkommen werden entlastet. Außerdem werden durch die Stärkung der Binnenkaufkraft positive wirtschaftliche Impulse gesetzt und neue Arbeitsplätze geschaffen.
Mit dem Konzept der Linksfraktion kann der Beitragssatz zur Krankenversicherung auf Jahre hinaus konstant niedrig bei etwas über 10 Prozent des Einkommens gehalten werden. Er kann also bei sofortiger Umstellung von derzeit 15,5 Prozent auf 10,5 Prozent abgesenkt werden. Auf Löhne und Gehälter sowie Renten müssten die Versicherten nur noch einen Anteil von 5,25 Prozent statt derzeit 8,2 Prozent zahlen. Versicherte mit einem Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze würden künftig gerecht in die solidarische Finanzierung einbezogen. Durch den niedrigeren Beitragssatz wären bis zu einem Einkommen von 5.800 Euro im Monat noch deutliche Einsparungen spürbar.
Eine grundlegende Reform der Pflegeabsicherung ist längst überfällig. DIE LINKE hat deshalb in einem grundsätzlichen Arbeitspapier einen pflegepolitischen Horizont ausgeleuchtet, der weiter diskutiert wird. Es muss ein neuer Pflegebegriff entwickelt werden, der Pflegeassistenz und Teilhabe der Leistungsempfängerinnen und -empfänger in den... Mehr...
Trotz der überwiegenden Ablehnung der Gesundheitsreform in der Bevölkerung und der Kritik der Sachverständigen an dem Gesetzentwurf will die Regierungskoalition an ihrem Vorhaben festhalten. Damit werden Entsolidarisierungstendenzen verstärkt, große Versorgerkassen in der Existenz gefährdet sowie Selbstverwaltung und funktionierende... Mehr...
Den kürzlich veröffentlichten ersten Heimbericht muss die Bundesregierung entgegen ihrer Ansicht dem Bundestag offiziell zuleiten. Für den Bereich Menschenrechte (in Pflegeheimen) ist der Bundestag auch nach der Föderalismusreform weiter zuständig. Mehr...
Nur durch die Einführung einer solidarischen BürgerInnenversicherung wird eine dauerhafte und gerechte Lösung für den Erhalt des Gesundheitswesens für alle BürgerInnen geschaffen. Mehr...
Die Heim-Enquete soll den tatsächlichen Stand des Bereichs Wohnen mit Assistenzbedarf in den verschiedenen Altersstufen klären sowie Pflegebedarf, Teilhabemöglichkeit der Bewohner in den unterschiedlichen Wohnformen und die Qualität der Pflege sowie der Heimaufsicht analysieren. Mehr...
Die durch die sogenannte Praxisgebühr mit vorangetriebene Teilprivatisierung gesundheitlicher Risiken trifft besonders ärmere Bevölkerungsgruppen. Mit der Praxisgebühr ist erstmalig eine Eintrittsgebühr für den Zugang zu medizinischen Leistungen geschafffen worden. Mehr...
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