12. Januar 2012

12. Januar 2012 Geschäftsführender Parteivorstand - Geschäftsführender Parteivorstand beriet über Antrag auf Durchführung eines Mitgliederentscheids

Der Geschäftsführende Parteivorstand der LINKEN hat auf seiner Sitzung

am 12. Januar 2012 entsprechend § 2 Abs. 1 der Ordnung für

Mitgliederentscheide der Partei DIE LINKE über den vom Landesverband

Mecklenburg-Vorpommern und anderen Gliederungen der Partei DIE LINKE

eingereichten Antrag auf Durchführung eines Mitgliederentscheids zur

Besetzung der Position der beiden Parteivorsitzenden beraten.

 

Der Geschäftsführende Parteivorstand hat sich der im Rechtsgutachten

von Prof. Dr. Martin Morlok dargelegten Rechtsauffassung angeschlossen

und festgestellt, dass der Antrag nicht zulässig ist.

Der Geschäftsführende Parteivorstand strebt an, dass der

Parteivorstand eine Diskussion darüber führt, ob er dem Parteitag der

LINKEN eine Satzungsänderung vorschlägt, die künftig den Mitgliedern

eine Beteiligung bei Personalfragen ermöglicht.

Darüber hinaus hat sich der Geschäftsführende Parteivorstand mit den

anwesenden Vertrauensleuten der Antragssteller/innen darauf

verständigt, dass den Vorsitzenden und Sprecher/innen der

Landesverbände sowie dem Parteivorstand eine Reihe von Vorschlägen zum

weiteren Verfahren unterbreitet wird, die bei den anstehenden Wahlen zum

Parteivorstand eine breitere Einbindung der Basis ermöglichen. Dazu

zählen die Durchführung von Regionalkonferenzen und die rechtzeitige

Bekanntgabe von Kandidaturen.