Der Geschäftsführende Parteivorstand der LINKEN hat auf seiner Sitzung
am 12. Januar 2012 entsprechend § 2 Abs. 1 der Ordnung für
Mitgliederentscheide der Partei DIE LINKE über den vom Landesverband
Mecklenburg-Vorpommern und anderen Gliederungen der Partei DIE LINKE
eingereichten Antrag auf Durchführung eines Mitgliederentscheids zur
Besetzung der Position der beiden Parteivorsitzenden beraten.
Der Geschäftsführende Parteivorstand hat sich der im Rechtsgutachten
von Prof. Dr. Martin Morlok dargelegten Rechtsauffassung angeschlossen
und festgestellt, dass der Antrag nicht zulässig ist.
Der Geschäftsführende Parteivorstand strebt an, dass der
Parteivorstand eine Diskussion darüber führt, ob er dem Parteitag der
LINKEN eine Satzungsänderung vorschlägt, die künftig den Mitgliedern
eine Beteiligung bei Personalfragen ermöglicht.
Darüber hinaus hat sich der Geschäftsführende Parteivorstand mit den
anwesenden Vertrauensleuten der Antragssteller/innen darauf
verständigt, dass den Vorsitzenden und Sprecher/innen der
Landesverbände sowie dem Parteivorstand eine Reihe von Vorschlägen zum
weiteren Verfahren unterbreitet wird, die bei den anstehenden Wahlen zum
Parteivorstand eine breitere Einbindung der Basis ermöglichen. Dazu
zählen die Durchführung von Regionalkonferenzen und die rechtzeitige
Bekanntgabe von Kandidaturen.