7. Juni 2011

Klaus Ernst und Nicole Gohlke fordern von Christine Haderthauer auch in Bayern die Einrichtung von Beratungsstellen für entsendete Arbeitnehmer-/innen im Zuge der vollständigen Arbeitnehmerfreizügigkeit seit dem 1. Mai 2011

Sehr geehrte Frau Haderthauer,

offene Grenzen sind ein zentraler Bestandteil eines sozialen, solidarischen und auf gleichen Rechten beruhenden Europas – ohne Ausgrenzung und Diskriminierung. Wir begrüßen deshalb ausdrücklich die Öffnung der Grenzen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für weitere acht mittel- und osteuropäische Staaten der Europäischen Union. Sie werden uns sicherlich zustimmen, dass in Europa nicht nur die Unternehmen die gleichen Chancen haben sollten, sondern auch die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre Rechte wahrnehmen können. Das ist aber bisher nicht der Fall. Die Arbeitnehmerfreizügigkeit kann deswegen nur ein Schritt auf dem Weg zu einem gemeinsamen Europa werden, wenn für die Beschäftigten entsprechende Schutzmechanismen gewährleistet werden, die verhindern, dass der Wettbewerb zwischen den Unternehmen auf dem Rücken der deutschen und ausländischen Beschäftigten ausgetragen wird.

Ein Aspekt eines solchen Schutzmechanismus ist der gesetzliche Mindestlohn in Kombination mit der Erleichterung von Allgemeinverbindlichkeitsklärungen für darüber liegende Branchenmindestlöhne. Ein weiterer Schutzmechanismus ist die Verankerung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Ausnahmetatbestände für die Leiharbeit. Beides fehlt in Deutschland.

Ebenso wenig gibt es für mobile Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausreichend Beratungsmöglichkeiten, die über in Deutschland geltende Rechte informieren und den Betroffenen helfen, ihre Rechte auch durchzusetzen. Hier besteht dringender Handlungsbedarf. Das Land Berlin geht mit gutem Beispiel voran: Seit August 2010 gibt es dort eine Beratungsstelle für entsandte Beschäftigte, die mobilen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit Rat und Tat zur Seite steht. Träger dieser Beratungsstelle ist der Verein Arbeit und Leben Berlin e. V., angesiedelt ist sie beim DGB Berlin-Brandenburg. Finanziert wird die Beratungsstelle von der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen. Zielgruppe sind entsandte Beschäftigte, Selbständige mit ungeklärtem Status sowie im Zuge der Arbeitsmarktöffnung auch zunehmend “reguläre” Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die Betroffenen werden in arbeits- und sozialrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit vorübergehender Ausübung einer abhängigen Beschäftigung in Deutschland beraten. Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass ein bundesweit großer und stetig wachsender Beratungsbedarf der ausländischen Beschäftigten, insbesondere wenn sie nur kurzzeitig und auf Veranlassung des Arbeitgebers in Deutschland arbeiten, besteht.

Zwar haben sich die Mitgliedsstaaten nach der Entsenderichtlinie dazu verpflichtet, Verbindungsbüros für entsendenden Arbeitgebern mit Sitz im Ausland einzurichten, um Grundentscheidungen zur Entsendung zu treffen und seine entsandten Beschäftigten die erforderlichen Auskünfte erteilen können. Jedoch zeigt sich in der Praxis, dass viele entsendete Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nur unzureichend über Ihre Rechet aufgeklärt werden. Eine Verpflichtung zur zusätzlichen Schaffung von Beratungsstellen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer existiert dagegen nicht. Die EURES-Beratungsstellen, wie sie in Bayern in der Grenzregion zu Tschechien existieren, sind kein wirklicher Ersatz. Sie vermitteln zwar Arbeitskräfte in andere Länder, beraten die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aber nicht bezüglich ihrer Rechte, kontrollieren keine Arbeitsverträge und helfen den Betroffenen nicht bei der Geltendmachung ihrer Ansprüche.

Sehr geehrter Frau Haderthauer, nur mit der Errichtung einer flächendeckenden, mehrsprachige Beratungsstellen Beratungsstruktur für entsandte Beschäftigte sowie für Arbeitsmigrantinnen und Arbeitsmigranten kann der Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aus anderen EU-Staaten gewährleistet werden. Mit der Wahrnehmung ihrer Arbeitnehmerrechte kann zugleich verhindert werden, dass Arbeitgeber bayerische - und ausländische Beschäftigte gegeneinander ausspielen. Denn nur mit gesetzlichem Handeln können wir Lohn- und Sozialdumping verhindern. Die Arbeitnehmerfreizügigkeit muss ein Gewinn für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der EU werden.

Mit dem Aufbau und der Kofinanzierung von Beratungsstellen in Bayern können auch Sie einen wichtigen Beitrag gegen Lohn- und Sozialdumping in Bayern leisten, damit Europa weiter zusammenwächst und alle Menschen in der EU die Freizügigkeit als positive Errungenschaft des europäischen Integrationsprozesses erleben können.

Über eine positive Antwort Ihrerseits würden wir uns sehr freuen. Wir haben uns zudem erlaubt, dieses Schreiben dem DGB-Bayern sowie der Beratungsstelle für entsendete Beschäftigte in Berlin in Kopie zur Kenntnis zuzuleiten.


Mit freundlichen Grüßen,

Klaus Ernst                  Nicole Gohlke


Der Brief als PDF-Dokument