Die Kohäsionspolitik der EU ist für die Angleichung der Lebensverhältnisse zwischen den europäischen Regionen weiterhin unverzichtbar!
Die europäische Kohäsionspolitik hat in der Vergangenheit einen maßgeblichen Beitrag zur Reduzierung wirtschaftlicher und sozialer Unterschiede zwischen Mitgliedstaaten und Regionen der Europäischen Union geleistet. Insbesondere bei der Integration der neuen Mitgliedstaaten in Mittel-, Ost- und Südosteuropa spielte sie eine wichtige Rolle.
In den letzten zwanzig Jahren haben in Deutschland vor allem die ostdeutschen Bundesländer von der Strukturfondsförderung der EU profitiert. Die Entwicklung der neuen Bundesländer konnte deutlich vorangetrieben und Rückstände zu den entwickelten europäischen Regionen reduziert werden. Die Erneuerung der Infrastruktur, die Förderung von Forschung und Entwicklung und ein Großteil der Maßnahmen zur Bekämpfung der Massenarbeitslosigkeit wären ohne diese Mittel nicht möglich gewesen. Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit erhielt durch die EU-Förderung eine solide Basis.
Zugleich zeigen nationale und europäische Analysen, dass der Angleichungsprozess in den ostdeutschen Ländern noch viele Jahre benötigt. Bekanntlich werden bis 2019 die Mittel des Solidarpakts auslaufen. Vor diesem Hintergrund würde der abrupte Wegfall der europäischen Strukturförderung gravierende Folgen für die Stabilität der Infrastruktur, die Innovationskraft der kleinen und mittleren Unternehmen und die Beschäftigungs- und Ausbildungsmöglichkeiten der Menschen haben – die erreichten Ergebnisse würden infrage gestellt werden.
Dass die Kohäsionspolitik einen „europäischen Mehrwert“ hat, braucht eigentlich vor dem Hintergrund der in der Bundesrepublik in den vergangenen 20 Jahren gesammelten Erfahrungen nicht mehr belegt zu werden: Als Ausdruck gelebter Solidarität zwischen den Mitgliedsstaaten hat die Kohäsionspolitik dazu beigetragen, die Entwicklungsunterschiede zwischen den Regionen zu verringern. Die regional ausgerichtete und integrierte Kohäsionspolitik der EU hat sich bewährt. Aufgrund des dezentralen Ansatzes innerhalb des europäischen Mehrebenensystems können europäische Regionen und auch Kommunen die Erarbeitung von passfähigen Förderstrategien maßgeblich beeinflussen, die Inhalte der transnationalen, interregionalen und grenzüberschreitenden Zusammenarbeit bestimmen sowie vom Erfahrungsaustausch untereinander profitieren.
Grundsätzliche Vorstellungen der Europäischen Kommission zur Zukunft der Kohäsionspolitik und ihre Bewertung durch DIE LINKE
Die Diskussion um die Zukunft der Kohäsionspolitik ist in die politische Auseinandersetzung zum Mehrjährigen Finanzrahmen 2014+ eingebettet.
Die Europäische Kommission hat - ausgehend von ihren Mitteilungen zur Überprüfung des EU-Haushaltes und zu den Schlussfolgerungen aus dem 5. Bericht über den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt - mit ihrem Vorschlag zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens sowie den am 6. Oktober vorgestellten Entwürfen für die Strukturfonds-Verordnungen 2014 – 2020 ihre Vorstellungen über die künftige Gestaltung der Kohäsionspolitik vorgelegt. Angesichts der aktuellen Herausforderungen, vor denen die Union steht, sieht DIE LINKE eine Reihe von Problemen in der Herangehensweise der Kommission. Das betrifft vor allem:
· Prioritätensetzung und explizite Verzahnung mit der „Europa 2020“ - Strategie: Die Kommission schlägt eine Liste mit thematischen Prioritäten vor, auf die sich die Fördermittel konzentrieren sollen. Diese Prioritäten orientieren sich an der „Europa 2020“-Strategie. Eine derartige Verzahnung ist problematisch, denn sie schränkt die Möglichkeiten der Regionen bei der Erstellung ihrer Operationellen Programme erheblich ein. Der basisorientierte Ansatz der Kohäsionspolitik, der die Ausrichtung auf die konkreten Bedürfnisse der Regionen ermöglicht, könnte so verloren gehen.
· Stärkung der strategischen Programmplanung und Abstimmung und Koordinierung aller Fonds: Die Kommission schlägt einen gemeinsamen strategischen Rahmen vor, der sich auf den EFRE (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung), den ESF (Europäischer Sozialfonds), den Kohäsionsfonds, den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie den ELER (Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums) erstreckt. In diesem Rahmen sollen die Ziele der „Europa 2020“-Strategie als Förderprioritäten für die Kohäsionspolitik ausformuliert werden. Grundsätzlich ist ein gemeinsamer strategischer Rahmen für alle Strukturfonds sowie den Meeres- und Fischereifonds sowie den Landwirtschaftsfonds im Interesse einer integrierten Entwicklung der Regionen zu begrüßen. Er ist jedoch dann problematisch zu bewerten, wenn die Kohäsionspolitik zu einem bloßen Umsetzungsinstrument für die "Europa 2020-Strategie" wird und die regionalpolitischen Zielsetzungen der Kohäsionspolitik sowie die spezifischen Förderansätze der verschiedenen Strukturfonds nur unzureichend Berücksichtigung finden. In besonderer Weise gilt das für den ESF.
· Verbindliche Konditionalitäten und Sanktionen: Die Kommission schlägt vor, die Auszahlung eines Teils der Strukturfondsmittel von bestimmten wirtschaftlichen und institutionellen Reformen in den Mitgliedstaaten abhängig zu machen. Mit diesem Vorschlag läuft die Europäische Kommission Gefahr, das ursprüngliche Ziel der EU-Strukturpolitik, die Verringerung regionaler Disparitäten innerhalb der EU, infrage zu stellen. Deshalb lehnen wir derartige Konditionalitäten und Sanktionen ab.
Die Kommission schlägt außerdem die Einführung von finanziellen Sanktionen im Zusammenhang mit dem Stabilitäts- und Wachstumspakt vor. Im Falle der Nichteinhaltung des Stabilitäts- und Wachstumspakts sollen laufende oder künftige Zahlungen aus dem EU-Haushalt teilweise ausgesetzt oder gestrichen werden. Auch dies ist problematisch zu bewerten: Das Einfrieren der Mittel wäre für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung der Regionen kontraproduktiv. Und auf operationeller Ebene würden Gebietskörperschaften getroffen werden, die keine oder eine nur eine eingeschränkte Verantwortung für die Wirtschafts- und Finanzpolitik der Nationalstaaten haben. Deshalb lehnen wir derartige finanzielle Sanktionen ab.
· Ablösung subventionsbasierter Finanzinstrumente und Schwächung der Kofinanzierung: Die Kommission orientiert die Mitgliedstaaten und Regionen mit den Verordnungsentwürfen auf die Nutzung von neuen Finanzierungsinstrumenten, insbesondere die Schaffung revolvierender Fonds, vor. Vor dem Hintergrund der durch die Strukturfonds in den vergangenen Jahren geschaffenen Grundsubstanz und der absehbar abnehmenden Höhe der öffentlichen Mittel ist die Vergabe von Fördermitteln als Darlehen eine Möglichkeit, um die wirtschaftliche und soziale Entwicklung weiter in großen Umfang zu stimulieren. Allerdings ist diese Finanzierungsform für bestimmte Programmziele (bspw. Projekte im Rahmen des ESF) nur begrenzt einsetzbar, da hier Rückflüsse nur eingeschränkt zu generieren sind.
· Stärkung der territorialen Kohäsion und Einbeziehung sämtlicher Regionen: Das Ziel des territorialen Zusammenhalts wird im Vorschlag der Europäischen Kommission gestärkt. Positiv zu bewerten ist, dass auch in der neuen Förderperiode alle Regionen in die Kohäsionspolitik einbezogen werden sollen. Der absolute Schwerpunkt liegt auf den Regionen mit erheblichem Entwicklungsstand: 69 % der Kohäsionsmittel sollen in diesen Regionen eingesetzt werden, in denen nur knapp über ein Fünftel der EU-Bürgerinnen und -Bürger lebt, die aber den größten Entwicklungsrückstand gegenüber den entwickelten europäischen Regionen haben. Dieser Ansatz ist grundsätzlich zu begrüßen, auch wenn wir bezüglich der konkreten Ausgestaltung der Strukturfonds in den einzelnen Kategorien von Regionen weiteren Diskussions- und Veränderungsbedarf sehen.
· Ablösung des bisherigen Phasing-out- und Phasing-in-Systems: Die Kommission plant die Ablösung des bisherigen Phasing-in- und Phasing-out-Systems durch eine neue Zwischenkategorie, in die – nach dem bisherigen Stand – die 51 Regionen fallen, deren Bruttoinlandsprodukt (BIP) pro Kopf zwischen 75 und 90 Prozent des Unionsdurchschnitts liegt. Dieses Herangehen unterstützen wir, problematisch ist allerdings, dass die Bundesrepublik in Gestalt der Bundesregierung - wie einige andere Mitgliedstaaten - eine solche, gerade für die neuen Bundesländer wichtige Zwischenkategorie bisher strikt ablehnt.