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17. Juni 2009

Entschließungsantrag der Bundestagsfraktion DIE LINKE: "Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege"

Die Große Koalition ist mit ihrem im Koalitionsvertrag verankerten Ziel, das Umweltrecht in einem einheitlichen Umweltgesetzbuch zusammenzufassen, gescheitert. Vielmehr ist der Gesetzentwuf der Bundesregierung überhaupt nicht geeignet, einen am Klimawandel ausgerichteten Natur- und Artenschutz zu gewährleisten.

Im vorliegenden Entschließungsantrag kritisiert die Bundestagsfraktion DIE LINKE den Gesetzentwurf der Bundesregierung und formuliert Anforderungen, um den Reichtum und die Vielfalt unserer Natur zu erhalten.

Entschließungsantrag Drs.-Nummer 16/13484.