Die Zahl der Kurzarbeiter und Kurzarbeiterinnen ist im Laufe des Jahres 2009 rasant angestiegen. Im Mai waren mehr als 1,5 Millionen Beschäftigte in Kurz- arbeit, im Juni immer noch über 1,4 Millionen. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung schätzt, dass 2009 durchschnittlich jeden Monat 1,1 Millionen Beschäftigte in Kurzarbeit sind.
Auch für 2010 erwartet das Institut im Schnitt 600 000 Kurzarbeiter und Kurzarbeiterinnen pro Monat. Kurzarbeit bedeutet für die betroffenen Beschäftigten eine Reduzierung der Arbeitszeit um durchschnittlich 33 Prozent. Entsprechend verringert sich der Lohn. Die Bundesagentur für Arbeit gleicht die Lohnverluste teilweise mit dem Kurzarbeitergeld aus.
Das Kurzarbeitergeld selbst ist nicht steuerpflichtig. Es unterliegt allerdings gemäß § 32b Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a des Einkommensteuergesetzes (EStG) dem so genannten Progressionsvorbehalt. Dieser Vorbehalt führt dazu, dass das Kurzarbeitergeld bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage für den persönlichen Steuersatz berücksichtigt wird. Dadurch erhöht sich der persön- liche Steuersatz für die übrigen steuerpflichtigen Einkünfte der betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und es kann im Folgejahr zu Steuernachzahlungen kommen. Das Kurzarbeitergeld wird folglich indirekt besteuert, was zu weiteren Einkommensverlusten der Beschäftigten führt.