2007 hat die Bundesregierung beschlossen, die Regelaltersgrenze für eine Rente wegen Alters von 2012 an schrittweise auf 67 Jahre anzuheben. Die Rente ab 67 birgt große soziale Risiken für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, bringt aber kaum etwas für die langfristige Finanzierbarkeit der gesetzlichen Rentenversicherung.
Eine Große Anfrage der LINKEN unter dem Titel "Beschäftigungssituation Älterer, ihre wirtschaftliche und soziale Lage und die Rente ab 67" soll Informationen zum Stand und der Entwicklung der Stiuation älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer liefern.
Große Anfrage hier zum Download [PDF]
Weil bei vielen Expertinnen und Experten, bei Sozialverbänden und Gewerkschaften, bei der Fraktion DIE LINKE. sowie in Teilen der anderen politischen Parteien – darunter auch in den Unionsparteien CDU/CSU und in der SPD – teilweise erhebliche Zweifel daran bestanden und bestehen, ob die Anhebung des Rentenalters vor dem Hintergrund fortdauernder Arbeitslosigkeit und der schlechten Arbeitsmarktsituation Älterer überhaupt zu verantworten sei, wurde in das Gesetz eine Überprüfungsklausel aufgenommen.
Nach dieser hat die Bundesregierung „den gesetzgebenden Körperschaften vom Jahre 2010 an alle vier Jahre über die Entwicklung der Beschäftigung älterer Arbeitnehmer zu berichten und eine Einschätzung darüber abzugeben, ob die Anhebung der Regelaltersgrenze unter Berücksichtigung der Entwicklung der Arbeitsmarktlage sowie der wirtschaftlichen und sozialen Situation älterer Arbeitnehmer weiterhin vertretbar erscheint und die getroffenen gesetzlichen Regelungen bestehen bleiben können“ (§ 154 Absatz 4 Satz 1 SGB VI). Diese Überprüfung steht für das Jahr 2010 an.