19. Oktober 2011

Altersarmut verhindern, Lebensstandard sichern – rentenpolitische Eckpunkte der Partei DIE LINKE

Die unter Rot-Grün eingeleiteten Rentenreformen haben zu einem in der Geschichte der Bundesrepublik beispiellosen Leistungsabbau in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) geführt. Die ganzen Auswirkungen zeigen sich erst in den kommenden Jahren.

Um eine Nettorente auf dem Niveau der Grundsicherung im Alter zu erreichen, benötigt ein Durchschnittsverdiener heute rund 27 Beitragsjahre. Bei 75 Prozent des Durchschnittseinkommens sind bereits 36 Beitragsjahre notwendig. Werden die Kürzungsmaßnahmen voll wirksam, dann sind 2030 rund 33 bzw. 43 Beitragsjahre zur Sicherung des Existenzminimums im Alter nötig.

Zugleich hat die Deregulierung des Arbeitsmarktes im Zuge der Agenda 2010 dafür gesorgt, dass immer mehr Erwerbstätige von Niedriglöhnen und prekärer Beschäftigung, wie Leiharbeit, Minijobs, Teilzeit und befristeter Beschäftigung betroffen sind. Dadurch sinken die Rentenansprüche jedes Betroffenen noch weiter.

Auf Deutschland rollt eine Welle der Altersarmut zu. Die Akzeptanz der GRV als beitragsfinanziertes Sozialversicherungssystem gerät in Gefahr, wenn dieses System durchschnittlich verdienenden Beitragszahlern nach einem langen Erwerbsleben kein Alterseinkommen oberhalb des Sozialhilfeniveaus in Aussicht stellen kann.

DIE LINKE fordert die folgenden Maßnahmen zur Verhinderung von Altersarmut in Verbindung mit einer Wiederherstellung der Gesetzlichen Rente als lebensstandardorientiertes soziales Sicherungssystem im Alter:

1) Lebensleistung anerkennen: DIE LINKE schlägt eine schnelle Ost-West-Angleichung der Renten und die Beseitigung von Ungerechtigkeiten bei der Rentenüberleitung Ost vor.

2) Leistungsniveau wieder herstellen. Lebensstandard in der Rente sichern: Künftig muss wieder der Grundsatz gelten, dass die Rente den erreichten Lebensstandard im Alter absichert. Langjährig Versicherte mit durchschnittlichen Einkommen müssen wieder Renten aus der GRV erhalten, die einen deutlichen Abstand zur Höhe der Mindestabsicherung aufweisen. Dieses Prinzip der Lebensstandardsicherung muss durch ein definiertes Sicherungsniveau gesetzlich festgeschrieben werden. DIE LINKE fordert deshalb ein Sicherungsziel, welches rund 70 Prozent des Nettoeinkommens entspricht. Dazu wird die Deckelung des Beitragssatzes aufgehoben. Die von Rot-Grün zur Niveausenkung eingeführten Dämpfungsfaktoren (Riester-Faktor, Nachhaltigkeitsfaktor und Nachholfaktor) werden abgeschafft. Die seit 2001 bereits realisierte Rentenniveausenkung wird durch eine einmalige außerordentliche Rentenerhöhung von vier Prozent teilweise kompensiert. Die Rente wird wieder direkt an die Lohnentwicklung gekoppelt.

3) Einführung eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns: Allein durch einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn könnte für alle Beschäftigte eine feste Mindestgrenze für durch Beiträge erworbene Rentenansprüche gewährleistet werden. Die Bundesregierung selbst geht davon aus, dass im Rahmen des heutigen Rentensystems ein Brutto-Stundenlohn von zehn Euro notwendig ist, um nach 45 Jahren Vollzeitarbeit einen Rentenanspruch aus der GRV oberhalb des Grundsicherungsniveaus zu haben. Stundenlöhne, die von vornherein darauf hinauslaufen, dass der Staat später im Alter einen Teil der Rente durch aufstockende Grundsicherung übernehmen muss, hält DIE LINKE für sittenwidrig. Wir wollen deshalb, dass künftig niemand weniger als zehn Euro pro Stunde verdient.

4) Entfristung der Rente nach Mindesteinkommen – Mindestrente für langjährig Versicherte: Mit der 1972 eingeführten und zum 1.1.1992 abgeschafften Rente nach Mindesteinkommen wurde das Ziel verfolgt, einen rentenrechtlichen Ausgleich bei unterdurchschnittlichen Verdiensten und dementsprechend niedrigen Entgeltpunkten zu schaffen. Begründet wurde die Abschaffung mit der Nichtexistenz eines Niedriglohnsektors in Deutschland. Millionen Menschen arbeiten heute im Niedriglohnsektor. Jede/r fünfte Vollzeitbeschäftigte verdiente 2009 weniger als zehn Euro pro Stunde. Deshalb wollen wir, dass auch für Versicherungszeiten nach dem 31.12.1991 gilt: Wenn der Versicherte im Durchschnitt des gesamten Erwerbslebens weniger als 75 Prozent eines Bruttodurchschnittsentgelts verdient hat, dann werden die niedrigen Beiträge um 50 Prozent angehoben, höchstens jedoch auf 75 Prozent des Durchschnittsverdiensts aller Versicherten. Profiteren würden von dieser Regelung vor allem Frauen. Das würde in Kombination mit der Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns von zehn Euro pro Stunde dazu führen, dass für ein Jahr Vollzeitarbeit im Schnitt nicht weniger als 0,75 Entgeltpunkte in der GRV gutgeschrieben werden. Nach 45 Versicherungsjahren hätte ein/e Vollzeitbeschäftigte/r damit einen minimalen Brutto-Rentenanspruch von rund 960 Euro. Dies entspricht einer Netto-Mindestrente von rund 850 Euro, auf die langjährig Versicherte ohne Einkommens- und Vermögensprüfung Anspruch haben.

5) Solidarität stärken, Renten sichern. Ergänzend zur Reparatur der Rentenformel, der Einführung eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns sowie der Rente nach Mindesteinkommen müssen Vorkehrungen getroffen werden, um dennoch auftretende Sicherungslücken oder Risiken während der Erwerbsphase abzusichern. Für Menschen, die aus gesellschaftlich anerkannten Gründen nur lückenhaft in das System der Erwerbsarbeit – und dementsprechend auch in die GRV – integriert sind, muss die GRV einen sozialen Ausgleich gewähren. Deshalb sollen Menschen, für bestimmte Lebensphasen eigene Rentenansprüche erhalten. Mit der Stärkung des Solidaritätsprinzips durch bereits bestehende soziale Ausgleichsmaßnahmen wollen wir sicherstellen, dass die gesetzliche Rentenversicherung auch Zeiten von Arbeitslosigkeit, Ausbildung, Kindererziehung und Pflege besser absichert als bisher:

a) Ausreichende Beitragszahlung bei Arbeitslosigkeit gewährleisten: Die schwarz-gelbe Bundesregierung hat Erwerbslosen während des ALG II-Bezug auch noch die geringen Rentenansprüche gestrichen. Gerade Geringqualifizierte und unterdurchschnittlich Verdienende können aufgrund von Phasen der Arbeitslosigkeit so keine ausreichenden Rentenansprüche aufbauen. Wir wollen deshalb, dass Erwerbslose für Zeiten des ALG II-Bezugs am Ende ihrer Erwerbsbiografie so gestellt werden, als hätten sie in dieser Zeit 50 Prozent des Durchschnittslohns verdient.

b) Zeiten der Ausbildung anerkennen: Gerade vor dem Hintergrund der weiter zunehmenden Bedeutung von Bildung und Qualifizierung wollen wir, dass die geringen Rentenansprüche während der Fach- und Hochschul-Ausbildung von jungen Menschen nicht zum Nachteil in der späteren Rentenphase werden. Deshalb muss die Bewertung der Fach- und Hochschul-Ausbildungszeiten in der GRV wieder deutlich ausgebaut werden. Zeiten der Fach- und Hochschulausbildung sollen künftig analog zu den Regelungen für Zeiten der betrieblichen Berufsausbildung pro Jahr mit 0,75 Entgeltpunkten bewertet werden.

c) Eigenständige Alterssicherung von Frauen ausbauen: Viele Frauen können aufgrund von Kindererziehung oder der Pflege ihrer Angehörigen nach wie vor keine durchgängigen Versicherungsbiografien vorweisen. Der Aufbau einer eigenständigen Alterssicherung kann allein deshalb in vielen Fällen nicht gelingen. Deshalb will DIE LINKE u.a. drei Jahre Kindererziehungszeit auch für vor dem 1. Januar 1992 geborene Kinder bei der Rentenberechnung anerkennen. Zudem müssen die Zeiten für Pflege höher als bisher bewertet werden.

6)  Vermeidung von Altersarmut - Einführung einer solidarischen Mindestrente: Die GRV muss künftig stärker als bisher am Ziel der Armutsverhinderung ausgerichtet werden. Wir wollen, dass es eine verbindliche Einkommensuntergrenze für Menschen im Rentenalter gibt. Diese solidarische Mindestrente setzt sich aus den erworbenen Rentenansprüchen und einem Zuschlag aus Steuermitteln zusammen. Wer am Ende des Erwerbslebens einen Nettorentenanspruch von unter 900 Euro hat, kann nach einer Einkommens- und Vermögensprüfung einen Zuschlag zu seiner Rente auf 900 Euro beantragen. Dieser Betrag von zunächst 900 Euro wird jährlich an die Preisentwicklung angepasst. Die Einführung einer solidarischen Mindestrente von 900 Euro ist gleichbedeutend mit dem Versprechen, dass der Sozialstaat auch im Alter keinen Menschen zurück lässt.

 7)  Einnahmebasis der Gesetzlichen Rentenversicherung ausbauen: Immer mehr Menschen sind aufgrund fehlender Sozialversicherungspflicht nicht mehr in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert. Dieser Entwicklung will DIE LINKE durch einen schrittweisen Ausbau der GRV zu einem universalen Alterssicherungssystem entgegentreten. Nach dem Ausbau der GRV zu einer solidarischen Rentenversicherung, in der alle Erwerbseinkommen verbeitragt werden, können auch weitere Schritte geprüft werden, um die Einnahmebasis zu verbreitern.