3. November 2011

Antrag der Bundestagsfraktion: Minijobs mit sozialversicherungspflichtiger Arbeit gleichstellen

Minijobs sind prekäre Beschäftigungsverhältnisse. Mehr als 80 Prozent von ihnen werden unterhalb der Niedriglohngrenze entlohnt. Beschäftigte mit einem Minijob, offiziell geringfügig Beschäftigte genannt, sind völlig unzureichend sozial abgesichert. Sie entrichten keine eigenständigen Beiträge in die sozialen Sicherungssysteme und erwerben auch keine nennenswerten Ansprüche.

Vor diesem Hintergrund ist die rasant gestiegene Zahl der Minijobs ein großes Problem für die Betroffenen und für den Arbeitsmarkt. Fast 5 Millionen Be- schäftigte müssen sich mittlerweile – zumeist unfreiwillig – mit einem Minijob begnügen, der ihre Existenz nicht sichert. Weitere 2,5 Millionen üben einen Minijob als Nebentätigkeit aus, um ihre zu niedrigen Einkommen aus dem Haupterwerb aufzustocken. Da Minijobs sozialversicherungspflichtige Arbeits- plätze verdrängen, wird es immer schwieriger, einen Arbeitsplatz zu finden, der anständig entlohnt wird und von dem man leben kann.

Antrag als PDF (17/7386)