"Endlich hat das Bundesverfassungsgericht die Bundesregierung in die Schranken gewiesen." kommentiert Klaus Ernst in seiner anschließenden Pressemitteilung den Ausgang der Klagen vorm Bundesverfassungsgericht.
"Es ist ein Skandal, dass die Bundesregierung jahrelang untätig geblieben ist, jegliche Kritik an den Hartz IV Regelsätzen vom Tisch gewischt hat und es einen höchstrichterlichen Beschluss gebraucht hat, um festzustellen, dass Hartz IV nichts anderes ist, als Armut per Gesetz." so Ernst weiter.
Als Vertreter der Bundestagsfraktion DIE LINKE war Klaus Ernst am 9. Februar 2010 zur Urteilsverkündung nach Karlsruhe gefahren. Parallel dazu gab es bundesweit vor Jobcentern gegen Hartz IV. Auch vor dem Bundesverfassungsgericht hatte der Kreisverband Karlsruhe zusammen mit dem Karlsruher Bündnis gegen Hartz IV eine Aktion vorbereitet.
"Das höchste deutsche Gericht hat in seiner Urteilsbegründung festgestellt, dass "die Regelleistungen sowohl des Arbeitslosengeldes II für Erwachsene als auch des Sozialgeldes für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums nicht genügen.
Allerdings löst eine Neuberechnung der Regelsätze noch lange nicht die grundlegenden Konstruktionsmängel der Hartz-Gesetze. Solange Erwerbslose von ihren Jobcentern malträtiert werden und solange Hartz IV das Einfalltor für Lohndumping auf dem Arbeitsmarkt einlädt, gehört Hartz IV endlich auf den Müllhaufen der Geschichte.
DIE LINKE fordert stattdessen eine sanktionsfreie, bedarfsdeckende Mindestsicherung, flankiert mit einem gesetzlichen Mindestlohn von 10 Euro."
Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts zum Urteil