24. Februar 2010

Beschluss der Bundestagsfraktion DIE LINKE zur Organisationsreform im SGB II

Durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Unzulässigkeit der Mischverwaltungen in den Argen ist eine Organisationsreform im SGB II notwendig geworden. Die Bundestagsfraktion DIE LINKE spricht sich gegen eine Kommunalisierung und für eine bundesweit einheitliche Vermittlung, Betreuung und Förderung aus.

Eine grundsätzliche Reform des SGB II ist weiterhin dringend erforderlich. Hartz IV war und ist eine historische Fehlentscheidung. Notwendig ist eine Überwindung von Hartz IV. Erwerbslosigkeit ist ein gesamtgesellschaftliches Problem und insofern eine Aufgabe des
Bundes. Eine Kommunalisierung wird abgelehnt. Eine bundesweit einheitliche Vermittlung, Betreuung und Förderung aller Erwerbslosen setzt eine einheitliche Organisation voraus (Grundsatz: Ein „JobCenter“ für alle Erwerbslosen). Zuständig ist die Bundesagentur für Arbeit.

vollständiger Beschluss der Bundestagsfraktion DIE LINKE zum Download

fachliches Positionspapier des Arbeitskreis IV "Arbeit und soziale Sicherung" zur Organisationsreform im SGB II

Antrag der Bundestagsfraktion DIE LINKE: "Weg mit Hartz IV - Für gute Arbeit und eine sanktionsfreie, bedarfsdeckende Mindestsicherung"