Durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Unzulässigkeit der Mischverwaltungen in den Argen ist eine Organisationsreform im SGB II notwendig geworden. Die Bundestagsfraktion DIE LINKE spricht sich gegen eine Kommunalisierung und für eine bundesweit einheitliche Vermittlung, Betreuung und Förderung aus.
Eine grundsätzliche Reform des SGB II ist weiterhin dringend erforderlich. Hartz IV war und ist eine historische Fehlentscheidung. Notwendig ist eine Überwindung von Hartz IV. Erwerbslosigkeit ist ein gesamtgesellschaftliches Problem und insofern eine Aufgabe des
Bundes. Eine Kommunalisierung wird abgelehnt. Eine bundesweit einheitliche Vermittlung, Betreuung und Förderung aller Erwerbslosen setzt eine einheitliche Organisation voraus (Grundsatz: Ein „JobCenter“ für alle Erwerbslosen). Zuständig ist die Bundesagentur für Arbeit.
vollständiger Beschluss der Bundestagsfraktion DIE LINKE zum Download