Jugendliche nutzen vielfach die Schulferien für Ferienjobs. Bei Schülerinnen und Schülern in Bedarfsgemeinschaften von SGB-II-Beziehenden werden die Einkommen – jenseits der anrechnungsfreien Beträge – angerechnet. Im Ergebnis erhält die Bedarfsgemeinschaft weniger Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II).
Der Ferienjob ist daher für Schülerinnen und Schüler nahezu ein Nullsummenspiel. Er lohnt sich gerade für diejenigen nicht, die ganz besonders auf ihn angewiesen sind. Schülerinnen und Schüler in Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaften werden dadurch gegenüber anderen zusätzlich benachteiligt.
Die Fraktion der LINKEN fordert einen Gesetzentwurf zur Änderung der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) vorzulegen, der die Anrechnung von Einkommen von Ferien- jobs von Schülerinnen und Schülern definitiv ausschließt.