Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Beck,
die Entscheidung der künftigen Regierungskoalition in Rheinland-Pfalz, das Oberlandesgericht in
Koblenz und eventuell weitere Einrichtungen der Justiz in Koblenz zu schließen und in Zweibrücken zu konzentrieren, hat für erhebliche und berechtigte Kritik gesorgt. Dieser Kritik schließen wir uns an und bitten Sie deshalb als verantwortlicher Ministerpräsident, Ihre Entscheidung nochmals zu überdenken. Die Gründe dafür liegen auf der Hand:
1) Bisher ist weder von der künftigen Landesregierung noch von der amtierenden Landesregierung an irgendeiner Stelle nachvollziehbar dargelegt worden, worin die angeblichen Kosteneinsparungen bei der Fusion der OLGs liegen sollen. Die Behauptung allein, durch die Fusion seien Kosteneinsparungen möglich, kann aber angesichts der Bedeutung dieser Entscheidung für die betroffene Region nicht als ungeprüfte Prämisse zur Grundlage einer für die Struktur der Landesjustiz so wichtigen Entscheidung gemacht werden: Die Beschäftigten, die rat- und rechtsuchenden Bürgerinnen und Bürger und die Stadt Koblenz haben ein Recht
darauf, dass die für die Entscheidung maßgeblichen Gründe dargelegt werden und nachvollziehbar sind...