Eine wachsende Zahl von Unternehmen nutzen ausländische Rechtsformen, um die Mitbestimmung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Aufsichtsrat zu umgehen.
Der vorliegende Antrag (Drs. 17/1413) "Unternehmensmitbestimmung lückenlos garantieren"fordert die Bundesregierung auf, das Drittelbeteiligungsgesetz und das Mitbestimmungsgesetz auch auf Unternehmen mit ausländischer Rechtsform aber Verwaltungssitz in Deutschland auszudehnen.