19. Januar 2011

Position DIE LINKE im Bundestag Dioxin-Skandal: Ursachen bekämpfen statt Symptome behandeln

Die Lebensmittel-Branche wird derzeit von einem Dioxin-Skandal erschüttert. Gepanschtes
Tierfutter wurde an Geflügel und Schweine verfüttert. Es gelangte über Eier und Fleisch
unentdeckt auf unsere Teller. Eine Ursache des Skandals ist im weitgehend unkontrollierten
Weltagrarmarkt zu suchen. Wettbewerb und Preiskampf beherrschen das Geschäft. Grundlegende soziale oder ökologische Regeln fehlen. Wo aber Massenerzeugung und Dumpingpreise in den Vordergrund treten, bleiben Qualität und Verbraucherschutz auf der Strecke. Lebensmittel werden zum Sicherheitsrisiko, wenn Niedriglöhne und global gehandelt Billigstrohstoffe den Ton angeben.

Der Dioxin-Skandal zeigt: Es läuft grundsätzlich etwas falsch. Über Monate wurde dioxinhaltiges Industriefett gezielt in Futtermittel eingemischt. Laborergebnisse wurden gezielt verschleiert. Die Eigenkontrollen der Betriebe und das privatwirtschaftliche Prüfsystem „QS“
haben bei der Dioxin-Panscherei versagt. Weder die Einengung auf „schwarze Schafe“ in der
Branche noch persönliche Schuldzuweisungen in der Politik lösen das Problem. Es geht um
das durchgängige Versagen in dem hoch sensiblen Wirtschaftsbereich der Lebensmittelerzeugung. Mehr Kontrollen allein und höhere Strafen werden die grundlegenden Ursachen nicht bekämpfen.


DIE LINKE will Vorfahrt für den vorsorgenden Verbraucherschutz. Gesunde Lebensmittel zu
bezahlbaren Preisen bekommen wir nur durch klare gesetzliche Vorgaben. Die Erzeugung unseres Essens muss vom Acker bis zum Teller nachvollziehbar sein und nach einheitlichen Regeln überwacht werden. Wir brauchen aber auch eine neue Verständigung an der Ladentheke: Sichere Lebensmittel sollen unter fairen Bedingungen erzeugt und den ruinösen Bedingungen globalisierter Agrarmärkte entzogen werden. Das hat seinen Preis. Die Aufgabe der Politik ist es sicherzustellen, dass unser Essen bezahlbar bleibt – egal wie klein oder groß der Geldbeutel der einzelnen Verbraucherinnen und Verbraucher ist.

Die LINKE sieht fünf Hauptursachen für den aktuellen Dioxin-Skandal:
1. Das System der Lebensmittelkontrolle ist mangelhaft. Die zunehmenden Eigenkontrolle
der Betriebe bei gleichzeitigem Rückgang der verfügbaren behördlichen Überwachungskapazitäten erweist sich als unzureichend. Ein Frühwarnsystem zur Erkennung krimineller Handlungen fehlt.
2. Die Untersuchung und Bewertung von Risiken ist unzureichend. Für viele Umweltgifte,
wie Dioxin, sind die Wege in die Lebensmittelkette nicht bekannt.
3. Die Risikovorsorge in der Erzeugungskette ist lückenhaft. Ein unüberschaubarer Strom
von Roh- und Zusatzstoffen hat das Eintragsrisiko von Schadstoffen in unsere Lebensmittel
erst ermöglicht. Häufig haben die Behörden nur einen begrenzten Überblick über die
Herkunft und Wege der Erzeugnisse.
4. Die Erzeugungskette ist risikobehaftet. Bestimmte Erzeugungsformen und Marktbedingungen stellen an sich bereits ein Problem dar. Kleinste Fehler oder Betrügereien in den Warenströmen der Futtermittelindustrie wirken sich auf eine hohe Anzahl nachfolgender
Betriebe aus. Der Schaden bei Mischwerken, Landwirten und im Einzelhandel bis hin
zum Verbraucher ist dann enorm. Hinzu kommt: Lebensmittelerzeugung und Herstellung
technischer Produkte aus Fetten sind in der Kette nicht klar getrennt.
5. Die Information der Verbraucher über die gesundheitlichen Gefahren und erforderliche
Maßnahmen ist ungenügend. Wichtige Befunde privater Prüflabore erreichten die Behörden
nicht. Die Verbraucher wurden spät und unvollständig über den Dioxin-Skandal informiert.
Fleisch und Eier mit Dioxinbelastung gelangten unentdeckt in die Verkaufsregale.

DIE LINKE fordert eine wirksame Bekämpfung der Ursachen:
1. Gesunde und sichere Lebensmittel brauchen ein wirksames Kontrollsystem für die gesamte
Erzeugungskette vom Acker bis zum Teller. Ein Frühwarnsysteme muss kriminelle
und fahrlässige Handlungen in der eindämmen.
- Branchenfinanzierte betriebliche Zertifizierungssysteme entlang der gesamten Erzeugungskette müssen unabhängig und nach strengen gesetzlichen Vorgaben erfolgen. Sie
müssen betriebliche und erzeugungsbedingte Risiken erfassen und eine durchgängige
Dokumentationspflicht beinhalten.
- Für private Labore der Lebensmittelanalyse und Zertifizierer ist eine Meldepflicht von
Verdachtsfällen und Grenzwertüberschreitungen gegenüber den Behörden einzuführen.
- Mitarbeiter, die Behörden auf Missstände in Betrieben hinweisen, erhalten nach dem
Vorbild von Großbritannien und den USA als „Whistleblower“ gesetzlichen Informantenschutz.
- Die behördliche Lebensmittelüberwachung muss personell und finanziell abgesichert
sein. Sie muss die Wirksamkeit betrieblicher Zertifizierungssysteme überwachen sowie
Risiken und Lücken in der Branche frühzeitig zu erkennen und zu schließen.
- Bund und Länder sollen besser zusammenarbeiten. Der jeweils beste Standard in einem
einzelnen Bundesland ist deutschlandweit zum Maßstab zu machen. Wirksamkeit
und Qualität der Kontrollen können dadurch verbessert werden. Die Koordination auf
Bundesebene ersetzt dabei nicht die Verantwortung in den Ländern.
- Zur wirksamen Bekämpfung von Lebensmittelkriminalität wird der Aufgabenbereich
der Überwachungsbehörden erweitert. Fachleute sollen für die Erkennung von Straftaten
in der Lebensmittelerzeugung ausgebildet werden. Aus den Erfahrungen einzelner
Länder mit „Task-Force“-Strukturen und der Zusammenarbeit mit Kriminalämtern
und Staatsanwaltschaften müssen Schlussfolgerungen für ein abgestimmtes Vorgehen
gezogen werden.
- Vorsorgender Verbraucherschutz braucht im Verdachtsfall schnelle Untersuchungsergebnisse. Die Entwicklung sicherer und schneller Nachweismethoden und wirksamer Überwachungsmethoden soll gezielt gefördert werden.
- Zulassungs-, Zertifizierungs- und Untersuchungskosten sowie behördliche Zusatzkosten
sind auf die Branche der Futtermittel- und Lebensmittelindustrie umzulegen.


2. Die Gefahr, dass gesundheitsschädliche oder unerwünschte Stoffe ins Essen gelangen,
kann gemindert werden, indem Fette nur dann Futtermitteln beigemischt werden dürfen,
wenn sie dafür zugelassen und auf Unschädlichkeit geprüft sind.
- Für jede Futtermittel-Charge muss ein Untersuchungsnachweis die Unbedenklichkeit
belegen. Die lückenlose Dokumentationspflicht für alle Verarbeitungsschritte ist dabei
selbstverständlich.
- Mit einer gesetzlich geregelten Positivliste bei Futtermitteln für Roh- und Zuschlagsstoffe
kann Missbrauch weiter eingedämmt werden.
- Die Gefahr der Einschleppung von Umweltgiften in die Lebensmittelkette ist durch
gezielte Risikoforschung zu mindern. Dazu soll ein ständiges Überwachungsprogramm
zur Erkennung und Bewertung von Umweltgiften eingerichtet werden. Eine Zusammenführung
mit der Risikoforschung der Krankheitserreger bei Tieren in einem Zentrum zur Tierseuchenbekämpfung ist sinnvoll.


3. Risiken in der Lebensmittelkette müssen durch Vorsorge und abgestimmte Gefahrenabwehr
bekämpft werden.
- Die Behörden müssen im Verdachtsfall ungehinderten Zugang auf alle Betriebsdaten
erhalten, die die Erzeugungskette betreffen.
- Die Öffentlichkeit ist frühzeitig und durch abgestimmte Informationen über mögliche
belastete Lebensmittel in Kenntnis zu setzen.
- Krisenmanagement aus einer Hand: Die Verständigung zwischen den Ländern untereinander
bzw. zwischen Bund und Ländern muss im Krisenfall durch klare Zuständigkeiten
und frühzeitige Abstimmung verbessert werden.
4. Die Änderung von Strukturen mindert die Risiken bei der Lebensmittelerzeugung.
- Betriebe sind durchgängig nach Lebensmittelerzeugung und technischer Produktion zu
trennen. Die Standorttrennung ist durch eine Dokumentationspflicht für die Warenströme
nachzuweisen.
- Alle tierischen Fette, die zur industriellen Verarbeitung verwendet werden, sind am
Herstellungsort durch Einfärbung kenntlich zu machen.
- Regionale Erzeugerkreisläufe und die betriebseigene Futtermittelherstellung sollen gezielt
gefördert werden. Das verkürzt die Lebensmittelkette und macht die Erzeugung
bis hin zum Verbraucher nachvollziehbar.


5. Die Information der Verbraucher ist deutlich zu verbessern. Die Herkunft der Zutaten in
den Lebensmitteln sowie die Verarbeitungsbetriebe müssen auch für den Verbraucher
nachvollziehbar sein. Daten der Behörden und Betriebe, wie Untersuchungsergebnisse
und Kennzahlen der Zertifizierung sind kein Betriebsgeheimnis, sondern eine wichtige
Verbraucherinformation. Deshalb muss das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) verbessert
werden:
- Die zuständigen Behörden haben eine aktive Informationspflicht über Produkte bzw.
Erzeugnisse und Hersteller, wenn von ihnen ein Risiko für die Gesundheit ausgeht
bzw. hinreichende Anhaltspunkte für eine Gesundheitsgefährdung vorliegen.
- Verbraucherinnen und Verbraucher erhalten gegenüber Unternehmen ein direktes
Auskunftsrecht, beispielsweise zur gesamten Herstellungs- und Lieferkette sowie über
die Einhaltung von Umwelt- und Sozialstandards.
- Mess- und Laborergebnisse der Lebensmittelüberwachung stellen keine Betriebs- und
Geschäftsgeheimnis dar und sind daher umgehend zu veröffentlichen.
- Verbraucherinformationen über belastete Lebensmittel und ihre Hersteller sowie Hintergründe, Ursachen und die Verantwortlichen, wie im Dioxin-Skandal, werden unverzüglich
auf der Internetseite www.lebensmittelwarnung.de veröffentlicht. Darüber hinaus sind unverzüglich Entschädigungsleistungen für die vom Dioxin-Skandal betroffenen
Landwirtschaftsbetriebe zu ermöglichen, die keine Möglichkeit hatten, sich der Krise
zu entziehen. Per Gesetz sollte ein Ausgleichsfonds geschaffen werden, der von der Futtermittel- Industrie über Abgaben aus dem Handel mit Futtermittelchargen finanziert wird.

Stand: 19.01.2011