Die Gesundheitsversorgung umfasst neben der medizinischen auch die therapeutische und pflegerische Behandlung. Die Sicherstellung dieser Versorgung für alle Menschen ist ein zentrales Anliegen sozialer Gesundheitspolitik. Die Ermittlung des Bedarfs ist dafür ebenso von entscheidender Bedeutung wie die Möglichkeit zur Regulierung und längerfristigen Planung einer Gesundheitsversorgung, die alle erreicht. Um die gesundheitliche Versorgung für alle zu sichern, sind neben einer wirksamen Bedarfsplanung personelle, räumliche, sächliche wie finanzielle Voraussetzungen zu erfüllen, beispielsweise die Garantierung der Barrierefreiheit aller gesundheitlichen Einrichtungen.
Derzeit wird mit dem Begriff „Bedarfsplanung“ vor allem die Sicherung der vertragsärztlichen Versorgung verbunden, die den Kassenärztlichen Vereinigungen obliegt. Die Planung der Krankenhäuser findet unabhängig davon in Verantwortung der Bundesländer statt. Der Bedarf an Pflege- und sonstigen Heilberufsleistungen sowie an therapeutischen Leistungen wird derzeit weder geplant noch werden die Leistungen koordiniert. Damit entstehen Doppelstrukturen, Reibungsverluste und Kosten. Ressourcen für eine hochwertige wohnortnahe Gesundheitsversorgung bleiben ungenutzt.