1989 verabschiedete die Vollversammlung der Vereinten Nationen einstimmig das Übereinkommen über die Rechte des Kindes (UN-Kinderrechtskonvention). Zu einer konsequenten und vollständigen Umsetzung der UN-Kinderrechtskon- vention ist es in Deutschland nicht gekommen. Hier haben sämtliche Bundesregierungen in den vergangenen 20 Jahren versagt. In Gestalt der bei der Ratifizierung abgegebene Vorbehaltserklärung der Bundesrepublik Deutschland weigerte sich erst die schwarz-gelbe, dann die rot-grüne und schließlich die schwarz-rote Bundesregierung über insgesamt zwei Jahrzehnte, die UN-Kinderrechtskonvention als Ganzes anzuerkennen. Wie schwer es den Bundesregierungen bis heute fiel, die UN-Kinderrechtskonvention umzusetzen, wird auch durch die verpflichtenden Staatenberichte der Bundesrepublik Deutschland und die abmahnenden Antworten des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes eindrucksvoll belegt. Erst 2010 erfolgte die Rücknahme der letzten Vorbehalts- erklärung. Dies war ein Schritt in die richtige Richtung, dem nun umfassende Schritte folgen müssen, damit die UN-Kinderrechtskonvention gelebte Realität wird.