Mit der Verdachtskündigung kann ein Unschuldiger seinen Arbeitsplatz verlieren. Die Null-Toleranz-Rechtssprechung zulasten der Beschäftigten hat bereits viele ihren Arbeitsplatz gekostet. Die Verdachtskündigung steht damit im krassen Widerspruch zur sozialen Schutzfunktion des Kündigungsrechts.
Die Beispiele aus der Praxis sind vielfältig: breit diskutiert wurde das Urteil gegen die Kassiererin Emmely, deren Kündigung damit begründet wurde, dass der Verdacht auf Entwendung von Pfandbons im Wert von 1,30 Euro besteht.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf aktualisierung und wiederholt DIE LINKE ihr Forderung, dass Fehlverhalten - auf das Arbeitgeber ihre Kündigung stüzten - auch nachgewiesen werden muss.
Gesetzentwurf mit der Drs.-Nr. 17/00649 zum Download