Mit Ablauf des Jahres 2010 endet die seit Februar 2006 bestehende Möglichkeit der freiwilligen Arbeitslosenversicherung für Selbstständige. Wer heute den Schritt in die Selbstständigkeit macht, kann sich bisher unter bestimmten Bedingungen freiwillig in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung weiter versichern. Diese Regelung gilt aber nur für diejenigen, die zuvor einen bestimmten Zeitraum in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt, oder eine Versicherungsleistung wie das Arbeitslosengeld I bezogen haben.
Zum Antrag mit der Drs.-Nr. 17/1141