Die Bundesrepublik Deutschland kommt dem Gleichstellungsauftrag des Grundgesetztes (Artikel 3, Absatz 2) sowie ihren europäischen und internationalen Verpflichtungen zur Gleichstellung von Frauen und Männern hinsichtlich der gleichen Entlonung für gleiche und vergleichbare Tätigkeiten nicht in ausreichendem Umfang nach
Die Bundesregierung wird aufgefordert wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um die Entgeldgleicheit von Frauen und Männern durchzusetzen.
Zum Antrag mit der Drs.-Nr. 17/891
Zur kleinen Anfrage der Bundestagsfraktion DIE LINKE mit der Drs.-Nr. 17/874